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Holen Sie sich bei der Compass die Hilfe, die Sie für Ihre Steuerberatung, Investitionen und Geldmanagement benötigen.

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Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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Unsere Räumlichkeiten sind leider nicht barrierefrei zugänglich.
Unsere Kanzlei befindet sich im 1. Obergeschoss und ist nur über eine Treppe erreichbar.

FAQ’s

Welche Aufbewahrungsfristen muss ich einhalten?

Unterlagen für Jahresabschlüsse, Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Lagebericht, Verträge, Steuerbescheide, Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Übernehmen Sie die Archivierung meiner Daten?

Gerne bieten wir Ihnen die Speicherung der Daten in unserem Rechenzentrum an. Auf diese Weise erfüllen Sie § 147 der Abgabenordnung, nach dem dem Finanzamt im Rahmen der Außenprüfung die Daten auf einem maschinell-verwertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen sind.

Wir sind eine ärztliche Gemeinschaft und haben komplizierte Abrechnungsgegebenheiten. Haben Sie Erfahrung auf dem Gebiet?

Ja, Dank unserer Erfahrung und Spezialisierung sind wir mit den Gegebenheiten von Arztpraxen und Gemeinschaftspraxen bestens vertraut. Unsere Know-How ergänzen wir laufend durch in- und externe Fortbildungsmaßnahmen. Unsere Steuermandanten aus medizinischen und therapeutischen Berufen schätzen unseren ganzheitlichen Beratungsansatz.

Passt die COMPASS Steuerkanzlei zu mir?

Das kommt darauf an. Wir beraten sehr intensiv und vorausschauend und wünschen uns Mandanten, die das zu schätzen wissen; Mandanten, die mit uns erfolgreich wachsen möchten. Ansonsten gibt es einen ganz einfachen Weg herauszufinden, ob wir zu Ihnen passen: Ein Kennenlerngespräch. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, telefonisch unter 0931 2704900 oder über unser Kontaktformular.

Kann ich den Steuerberater einfach so wechseln?

Das ist jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht eingereicht mit dem Namen des neuen Beraters, so dass auch dort die Information vorliegt. Bei reinen Einkommensteuerfällen überlassen Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen. Steuerberatung ist unser langjähriges Tagesgeschäft, so dass wir keine Probleme haben, uns in Ihre Situation hinein zu finden.

Können wir auch ausserhalb der Geschäftszeiten einen Termin vereinbaren?

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und beraten Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten. Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen vor Ort.

Konnten Sie die gesuchte Antwort finden?

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen, alle Ihre Fragen zu beantworten.

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